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Auto exportieren aus der Schweiz – Schritt für Schritt

Wer ein Auto aus der Schweiz exportieren will, hat zwei Optionen: Selber alles machen oder einen Händler beauftragen. Selbst-Export erfordert Geduld, Sprachkenntnisse und Verständnis für Zoll und Steuern. Dieser Ratgeber zeigt Schritt für Schritt, wie es geht – und wann sich der Aufwand wirklich lohnt.

Wann sich Privatexport lohnt – und wann nicht

Privatexport rentiert sich vor allem bei: Oldtimern und Spezialfahrzeugen mit hohem Sammlerwert, hochwertigen Premium-Fahrzeugen (Porsche, Mercedes AMG, BMW M, etc.), bei Verkauf an persönlich bekannte Käufer im Ausland. Privatexport rentiert NICHT bei: gewöhnlichen Occasionen, Fahrzeugen unter 10'000 CHF Wert, Fahrzeugen mit Schäden. Hier sind die Zoll- und Transportkosten oft höher als der zusätzliche Verkaufserlös.

📖 Mehr Infos: Export-ServiceAuto abmelden

Schritt 1: Auto in der Schweiz abmelden

Bevor Sie exportieren können, muss das Fahrzeug in der Schweiz abgemeldet werden. Sie geben die Schilder beim Strassenverkehrsamt zurück und erhalten die Abmeldebestätigung. Beim Abmelden ausdrücklich angeben, dass es sich um einen Export handelt – Sie bekommen dann die Bestätigung 'Definitive Abmeldung wegen Export'. Diese brauchen Sie für die Zollabwicklung.

Schritt 2: Mehrwertsteuer-Rückerstattung

Falls Sie das Fahrzeug ursprünglich in der Schweiz mit Mehrwertsteuer gekauft haben, können Sie die MWST teilweise zurückbekommen, wenn Sie es exportieren. Die Schweizer Mehrwertsteuer beträgt 8.1% (Stand 2024). Bei einem Auto im Wert von 30'000 CHF wären das theoretisch 2'430 CHF – allerdings nur, wenn Sie das Fahrzeug als Privatperson INNERHALB von 30 Tagen ausgeführt haben. Praktisch ist diese Rückerstattung als Privatperson schwer durchzusetzen.

Schritt 3: Zollabwicklung an der Schweizer Grenze

An der Schweizer Grenze müssen Sie das Auto bei der Schweizer Zollverwaltung ausführen. Sie brauchen: Fahrzeugausweis, Abmeldebestätigung, Kaufvertrag oder Bestätigung des ausländischen Käufers, Reisepass. Sie bekommen dann eine Ausfuhr-Erklärung – die ist Ihr Beleg, dass das Fahrzeug die Schweiz offiziell verlassen hat.

Schritt 4: Einfuhr-Zoll im Zielland

Im Zielland fallen Einfuhrzoll und Mehrwertsteuer an. Bei EU-Ländern aktuell typischerweise: 10% Zoll plus 19-25% Mehrwertsteuer auf den Fahrzeugwert. Beispiel Deutschland: bei einem Auto im Wert von 20'000 EUR wären das 2'000 EUR Zoll plus 4'180 EUR Mehrwertsteuer = 6'180 EUR Zusatzkosten. Bei Exporten in Nicht-EU-Länder (Türkei, Marokko, Albanien etc.) gelten oft andere, höhere Sätze.

Schritt 5: Ausländische Zulassung

Im Zielland muss das Fahrzeug neu zugelassen werden. Dafür brauchen Sie üblicherweise: Schweizer Fahrzeugausweis (übersetzt), Abmeldebestätigung, Kaufvertrag, Konformitätsbescheinigung (CoC, falls vorhanden), Eigentumsnachweis, Versicherungsnachweis im Zielland, gültige Identifikation. Manche Länder verlangen technische Inspektionen, die wesentlich strenger sind als die Schweizer MFK.

Versand-Optionen – fahren, transportieren, verschiffen

Bei kurzen Distanzen fahren die meisten das Auto selber. Bei längeren Strecken kommen LKW-Transport (300-1500 CHF je nach Distanz) oder Container-Verschiffung (für überseeische Ziele, 2000-5000 CHF) in Frage. Bei Verschiffung Beachte: Tank max 1/4 voll, keine persönlichen Gegenstände im Auto, Inspektion vor dem Verladen.

Die einfache Alternative: Verkauf an einen Schweizer Export-Händler

Wer den ganzen Aufwand vermeiden will, verkauft an einen Schweizer Händler, der den Export selber organisiert. Vorteile: Sie haben sofort Geld, müssen sich um nichts kümmern, kein Risiko mit Zoll oder Versand. Nachteil: Sie bekommen weniger als beim Direkt-Verkauf ans Ausland. Aber: oft mehr als bei einer regulären Schweizer Garage, weil Export-Händler andere Kalkulationen haben.

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Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen

Nur bei hochwertigen oder seltenen Fahrzeugen. Bei einem normalen Occasionwagen unter 15'000 CHF Wert sind Zoll, Transport und Bürokratie meist höher als der zusätzliche Verkaufserlös.
Theoretisch ja, wenn Sie das Auto als Privatperson innerhalb von 30 Tagen ausführen. Praktisch ist das Verfahren komplex – die meisten Privatexporteure verzichten darauf.
Schnell ist 1-2 Wochen, realistisch 3-6 Wochen je nach Zielland. Bei Übersee-Verschiffung können es 2-3 Monate werden.
Nicht zwingend – Sie können das Auto auch zur Wiedereinfuhr abmelden und dann im Zielland selber verkaufen. Aber: Sie tragen das volle Risiko, falls Sie dort keinen Käufer finden.

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